1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang
verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der
Reisebeschreibung im Internet und der schriftlichen Reisebestätigung von
Reisebüro Dittrich. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Reisebüro
Dittrich zustande. Mit der Reisebestätigung wird gleichzeitig der
Reisepreissicherungsschein gem. §651 k BGB zugesandt.
1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie
Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen
– ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt
maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher
Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt
zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des
Sicherungsscheins werden 35% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die
Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich
zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie – siehe Ziff. 7. Zahlungen haben
unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu
erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung
angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651
k BGB insolvenzgesichert.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von zehn Tagen nach
Zugang der Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Reisebüro Dittrich berechtigt, den
Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird
Reisebüro Dittrich die gemäß Ziffer 5 berechneten Kosten als Schadensersatz
geltend machen. Die vorstehenden Rechte von Reisebüro Dittrich bestehen nicht,
wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Reiseteilnehmer oder allein oder
überwiegend von Reisebüro Dittrich zu vertreten ist.
2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin
ohne nochmalige Aufforderung gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).
Sofern die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte eingeräumt wird und auch bei
der Buchung davon Gebrauch gemacht wird, oder die Zahlung per Lastschrift
erfolgt und der Reisende sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, erfolgt
die Abbuchung von dem angegebenen Konto zu den gleichen Zeitpunkten.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf
Erbringung der Reiseleistungen.
3. Änderungen
3.1 Nach Buchung der Reise ist eine Änderung, soweit auch ein Flug
Gegenstand des Reisevertrages ist, in folgenden Bestandteilen NICHT möglich:
Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und Abflughäfen.
Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich
der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe und des Mietwagentyps bis 30 Tage vor
Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen
entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl.
einer Bearbeitungsgebühr von € 30 je Reisenden. Soweit KEIN Flug Gegenstand des
Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des
Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten
belaufen sich auf die jeweiligen entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-,
Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 30 je
Reisenden.
Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der buchbaren Angebote
möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet.
3.2 Reisebüro Dittrich ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn
sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von Reisebüro
Dittrich nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der
angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend
identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre.
Über solche Änderungen wird Reisebüro Dittrich den Reiseteilnehmer unverzüglich
unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der
Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das
Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges
sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu
ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der
Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der
Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag
heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den
Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab
dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5%
oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung
bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
3.4 Aus in der Person des Reiseteilnehmers liegenden zwingenden Gründen nicht in
Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und
soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber
eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei
Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.
3.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an
Reisebüro Dittrich durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Neben den
entstehenden Mehrkosten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 30 pro
Person berechnet.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser Rücktritt sollte im
Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Reisebüro Dittrich. Der Nichtantritt der Reise wird wie
ein Rücktritt gewertet. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten
Leistung abhängig. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer
vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des
Reisepreises:
4.1.1 Bei Flugreisen:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70%
– am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 80%
4.1.2 Bei eigener Anreise, Bahn oder Busreise:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
– ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50%
– am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 60%
4.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der
Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
4.3 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen – insbesondere
IATA-Flugtickets, Bahnfahrkarten, Fährtickets – zurückzugeben, da ansonsten in
jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.
5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch Reisebüro Dittrich
den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer
den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch
besteht nicht. Reisebüro Dittrich kann jedoch für erbrachte Leistungen ein
Entgelt verlangen.
5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird
Reisebüro Dittrich die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen
treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die
Mehrkosten für die Rückbeförderung von Reisebüro Dittrich und vom
Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reiseteilnehmer zur Last.
5.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis
eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und
weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung
auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam
mit Zahlung der Prämie.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen und im
Internet gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf
etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von Reisebüro Dittrich bedingt sind.
8. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen Reisebüro Dittrich nur als Vermittler
auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der
durchführende Veranstalter. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der
Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet
Reisebüro Dittrich auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht.
9. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der
Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn Reisebüro Dittrich eine vom Reiseteilnehmer bestimmte
angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine
Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Reisebüro Dittrich
verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
10. Haftung
10.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, Reisebüro
Dittrich gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche
nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung
der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
10.2 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise (siehe Ziffer 10.1) kann fristwahrend nur gegenüber Reisebüro
Dittrich, siehe unten angegebene Anschrift, erfolgen.
10.3 Die vertragliche Haftung von Reisebüro Dittrich für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche
gilt, soweit Reisebüro Dittrich für den Schaden allein wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung
haftet Reisebüro Dittrich je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4.091. Liegt der
Reisepreis jedoch über € 1.364, gilt die Beschränkung auf den dreifachen
Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
Vorschriften für Leistungsträger von Reisebüro Dittrich Haftungsbeschränkungen
vorgesehen, kann sich Reisebüro Dittrich bei entsprechenden Schadensfällen auf
diese berufen.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der
Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
11.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen
unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss
der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber Reisebüro Dittrich
unverzüglich anzeigen.
11.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Reisebüro
Dittrich, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige
kommen Ansprüche nicht in Betracht.
12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und
Verjährung
12.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte
zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer
innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
Reisebüro Dittrich geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines
Reiseteilnehmers gegen Reisebüro Dittrich an Dritte, auch Ehegatten und
Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des
Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
13. Fluggesellschaft
Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei
der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s)
unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das
Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald
die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer
unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen
wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche
Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten
Fluggesellschaften sind über die Internetseite www.lba.de in der jeweiligen
Fassung abrufbar.
14. Datenschutz und sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß
dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die Einzelheiten der Reiseausschreibung
entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten.
Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche
Rechenfehler berechtigen Reisebüro Dittrich zur Anfechtung des Reisevertrages.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die
Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Reiseveranstalter:
Reisebüro Dittrich Inh. Petra Gauls
Herrenschreiberstr. 26
48431 Rheine
Auszug aus den Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
1.2. Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch Sie und in
der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
sofern sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so haben wir
Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage
gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu,
können wir darüber wieder anderweitig verfügen.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist laut Reisevertragsgesetz eine Anzahlung von 20 %
max. 250,- € zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist bei Aushändigung
fällig. Wir senden Ihnen Ihre Reiseunterlagen auf Wunsch auch gerne früher und
direkt zu, wenn Sie uns frühestens ab 30 Tage vor Reisebeginn den vollständigen
Reisepreis zahlen. Regressansprüche wegen Nichterbringung der Reiseleistung
aufgrund des Ausfalles eines Leistungsträgers, sind durch eine, vom
Reiseveranstalter abgeschlossene Insolvenzversicherung, in voller Höhe
abgesichert.
2.2. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3. Leistungen und Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibung, Abbildungen und
Preisangaben in unserem gültigen Prospekt ( Internet- Angebot ). Ein
Vertragsabschluss unter Bedingungen ist nicht möglich. Bei Pauschalreisen ist
ein Sicherungsschein ( Insolvenzversicherung) im Preis enthalten.
3.2. Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der
Reisepreis anteilig entsprechend den jeweils hierfür gültigen Preistabellen im
zugrundeliegenden Prospekt. Ausnahme siehe Katalog, bzw. Internet.
3.4. Belegung. Die Objekte dürfen nur mit der Reisebestätigung angegebenen
Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger
berechtigt überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis
zu verlangen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Der
Rücktritt ist schriftlich zu erklären und dabei ist zu berücksichtigen, dass
eine Bearbeitung nur werktags möglich ist. Maßgeblich für die Stornofrist ist
der Termin der erst gebuchten Leistung.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer
eine angemessene Entschädigung konkret errechnen oder eine Entschädigung gemäss
Paragraph 651 BGB laut folgender Aufstellung verlangen:
4.3. Stornoentgelte Die Entschädigung beträgt bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 %
des Reisepreises, bei Rechnungsbeträgen unter 250,- € in jedem Falle 25,- €. Ab
44. Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab 21. Tage vor Reiseantritt 80%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.
4.4. Auf Eintrittskarten zu Konzerten, Theater- oder Sport-Veranstaltungen sowie
Startnummern zu Marathonveranstaltungen entfallen 100 % Stornogebühr
4.5. Umbuchungsentgelt Wünschen Sie nach Vertragsabschluss innerhalb der
gleichen Reiseart und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Kataloges eine Änderung
hinsichtlich des Reisetermins des gebuchten Objektes oder haben Sie eventuell
nachträglich Sonderwünsche, versuchen wir diese Bitte zu erfüllen, soweit Ihr
Umbuchungswunsch bis 45 Tage vor Abreise vorliegt. Wir erheben ein pauschales
Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Buchung. Andere oder spätere Umbuchungswünsche
können lediglich als Rücktritt mit Neuanmeldung entgegengenommen werden und
werden nach Maßgabe in der Ziffer 4.3. geregelten Stornoentgelte berechnet.
4.6. Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der
Reise durch Dritte ersetzen lassen. Pro Einzelpersonen berechnen wir Ihnen
Mehrkosten in Höhe von € 25,-. Hiervon ausgenommen sind die personenbezogenen
Marathonteilnehmer/-innen.
6. Mindestteilnehmerzahl Ist bei der Reisebeschreibung in
unserem Prospekt, (Internet) eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir
bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigen Abreisetermin den
Reisevertrag kündigen. Wir werden in jedem Fall unverzüglich nach dem Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen
und Ihnen die Reiserücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den
eingezahlten Reisepreis erstatten.
7. Vertragliche Haftungsbeschränkung
7.1. Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist gemäss Paragraph 651
h BGB insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese
Beschränkung gilt nicht für Körperschäden.
7.2. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir auch bei der
Teilnahme unserer Reiseleitung nicht für das Verschulden des die Fremdleistungen
erbringenden Veranstalters.
8. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles,
Ihnen im Rahmen gesetzlichen Verpflichtung zumutbare, zu tun, um zu einer
Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu
halten. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre Beanstandung unverzüglich der
Reiseleitung ( deren Erreichbarkeit Sie bitte dem bei den Reiseunterlagen
befindlichen Infoschreiben entnehmen ) bzw. unserem Leistungsträger zur Kenntnis
zu geben. Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen
Sie innerhalb eines Monats, nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich
erfolgen.
10. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten - Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung mit der Buchung
abzuschließen.
Leistungs -, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rheine/ Westfalen. Eventuelle
Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Stand: 01.01.2007
Veranstalter: Reisebüro Dittrich Inh. Petra Gauls, Herrenschreiberstr.
26, 48431 Rheine
Tel. 05971/161460
Fax: 05971/1614650
E-mail:
rheine@reisedittrich.de
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Internet:
http://www.reisedittrich.de
http://www.marathonportal.de
http://www.skandinavienportal.de